Lagerabteil München

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Warum du dein Bargeld nicht im Self‑Storage lagern solltest

Eine Einlagerung von Bargeld ist nicht gestattet. Wenn du erwägst, Geld im Abteil zu verstauen, bedenke: Geld genießt keinen Versicherungsschutz. Du darfst dein Geld in Self‑Storage-Anlagen nicht lagern. Aktuelle Richtlinien erlauben die Lagerung von Bargeld in Abteilen nicht. Die meisten Betreiber von Self‑Storage-Anlagen verbieten Bargeldlagerung. Du trägst das volle Risiko bei Verlust deines Geldes. Feuer- und Wasserschäden können dein Bargeld vollständig zerstören. Die Versicherung deckt diesen Verlust im Lager nicht ab.

Welche Gegenstände sind von der Lagerung ausgeschlossen?

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Verbotene Gegenstände im Lager Welche Gegenstände sind nicht zur Lagerung zugelassen: Lebensmittel oder verderbliche Waren: Es sei denn, sie sind sicher verpackt, sodass sie gegen Schädlingsbefall geschützt sind und keine Schädlinge anziehen, wie zum Beispiel in luftdichten Dosen oder Behältern. Brennbare oder entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten: Beispielsweise Benzin, Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben,

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