Batterien sind im Self-Storage verboten.
In Self-Storage-Anlagen sind leicht entzündliche Gegenstände verboten. Das betrifft Batterien genauso wie Akkus und Powerbanks.
Die wesentliche Gefahr liegt in der hohen Entflammbarkeit und dem explosiven Potenzial von Lithium-Ionen-Akkus und vergleichbaren Energiespeichern. Diese Geräte enthalten neben Lithium auch organische Elektrolyte, die bei Überhitzung, mechanischer Beschädigung oder falscher Handhabung in einen unkontrollierten thermischen Durchgehungsprozess („thermal runaway“) geraten können – dabei erhöht sich die Temperatur rapide und es kann zu Feuer oder gar einer Explosion kommen.
Self‑Storage-Anlagen sind häufig nicht mit den speziellen Brandschutzmaßnahmen ausgestattet, die für einen sicheren Umgang mit solch gefährlichen Stoffen erforderlich wären. Das bedeutet, dass im Fall eines Brandes oder einer chemischen Reaktion im Lagerbereich der Schaden schnell übergreifen und schwer kontrollierbar werden könnte. Aus diesem Grund untersagen Betreiber solcher Anlagen den Einbau leicht entzündlicher Gegenstände wie Batterien, Akkus und Powerbanks, um das Risiko aller gelagerten Gegenstände und der Infrastruktur zu minimieren.
Diese strengen Sicherheitsvorschriften sind essenziell, um nicht nur den Inhalt des Lagers, sondern auch die beteiligten Personen zu schützen. Die Möglichkeit, dass ein einzelner Fehler – etwa durch Überladung oder mechanische Beschädigung – einen größeren Brand auslöst, macht diese Gegenstände zu einem unverhältnismäßigen Risiko in einem Umfeld, in dem zahlreiche diverse Materialien zusammen gelagert werden.