Lagerabteil München

verbotene substanzen

Verbotene Substanzen im Selfstorage – was darf nicht eingelagert werden?

Selfstorage ist die ideale Lösung, wenn es um zusätzlichen Platz für Möbel, Akten, Sportgeräte oder Waren geht. Doch so flexibel die Nutzung auch ist – es gibt klare Regeln, was in einem Selfstorage Abteil gelagert werden darf und was nicht. Der wichtigste Punkt dabei sind die „verbotenen Substanzen„.

Sie stellen nicht nur eine Gefahr für deine eigenen Gegenstände dar, sondern auch für die Sicherheit der gesamten Anlage und anderer Mieter:innen.

Warum verbotene Substanzen im Selfstorage untersagt sind

Der Hauptgrund liegt in der Sicherheit:

  • Brandgefahr: Viele Flüssigkeiten wie Öle, Lacke, Farben oder Lösungsmittel sind leicht entzündlich.
  • Gesundheitsgefahr: Chemische Substanzen können giftige Dämpfe abgeben.

  • Umweltrisiko: Auslaufende Flüssigkeiten können Böden, Grundwasser oder Lagerräume schädigen.

  • Versicherungsprobleme: Schäden durch verbotene Substanzen sind meist nicht versichert – das Risiko liegt beim Mieter.

Beispiele für verbotene Substanzen im Selfstorage

Folgende Gegenstände dürfen in einem Selfstorage Lagerraum grundsätzlich nicht aufbewahrt werden:

  • Öle und Schmierstoffe (Motoröl, Heizöl, Schmiermittel)

  • Lacke und Farben (sowohl flüssig als auch Spraydosen)

  • Lösungsmittel und Chemikalien (z. B. Verdünner, Reinigungsmittel, Chlor)

  • Benzin, Diesel und andere Treibstoffe

  • Gasflaschen oder Druckbehälter

  • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper und Munition

  • Giftstoffe und Pestizide

  • Radioaktive oder gefährliche Stoffe

Kurz gesagt: Alles, was leicht entflammbar, explosiv, giftig oder gesundheitsgefährdend ist, gehört nicht ins Selfstorage.

Was darf im Selfstorage gelagert werden?

Erlaubt und völlig unproblematisch sind:

  • Möbel und Haushaltsgegenstände

  • Akten, Dokumente und Bücher

  • Kleidung, Sport- und Freizeitartikel

  • Werkzeuge (ohne gefährliche Substanzen)

  • Warenlager für Online-Shops

  • Fahrräder, Dachboxen oder Kinderwagen

So bleibt dein Abteil ein sicherer Ort, der nur den Platz schafft, den du wirklich brauchst – ohne Risiko.

Sicherheit geht vor

Die verbotenen Substanzen im Selfstorage sind klar definiert, um dich, andere Mieter:innen und die Anlage selbst zu schützen. Wer Öl, Lacke, Farben, Lösungsmittel oder andere gefährliche Stoffe lagern möchte, sollte dafür spezialisierte Entsorgungs- oder Gefahrgut-Lager nutzen – nicht aber ein Selfstorage Abteil.

Bevor du dein Lagerabteil in München buchst, prüfe die Liste der verbotenen Substanzen. So bist du auf der sicheren Seite und nutzt Selfstorage sorgenfrei und effizient.

Welche Gegenstände sind von der Lagerung ausgeschlossen?

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Verbotene Gegenstände im Lager Welche Gegenstände sind nicht zur Lagerung zugelassen: Lebensmittel oder verderbliche Waren: Es sei denn, sie sind sicher verpackt, sodass sie gegen Schädlingsbefall geschützt sind und keine Schädlinge anziehen, wie zum Beispiel in luftdichten Dosen oder Behältern. Brennbare oder entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten: Beispielsweise Benzin, Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben,

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