Verbotene Gegenstände im Lager

Welche Gegenstände sind nicht zur Lagerung zugelassen:

  • Lebensmittel oder verderbliche Waren: Es sei denn, sie sind sicher verpackt, sodass sie gegen Schädlingsbefall geschützt sind und keine Schädlinge anziehen, wie zum Beispiel in luftdichten Dosen oder Behältern.
  • Brennbare oder entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten: Beispielsweise Benzin, Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben, Batterien, Akkus, etc.
  • Gase unter Druck, Waffen, Munition, Sprengstoffe: Radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe, Giftmüll, Asbest oder andere potenziell gefährliche Materialien/Stoffe.
  • Wassergefährdende Stoffe, die gegen die gesetzlichen Vorgaben und Umweltschutzbestimmungen verstoßen.
  • Lebewesen jeder Art, wie Tiere, Pflanzen, Pilze, ganz gleich ob lebendig oder tot.
  • Rauch- und/oder geruchabsondernde Materialien/Stoffe: Stoffe, die durch Emissionen andere beeinträchtigen könnten.
  • Verbotene oder unrechtmäßig erworbene Substanzen und Gegenstände.
  • Kleidung, besonders Pelzmäntel: Es sei denn, sie sind sicher (luftdicht) verpackt. Die Lagerung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur nach Rücksprache mit dem Verwahrer gestattet. (Siehe Impressum).
  • Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
  • Waren, die den Wert der bezogenen Versicherungsdeckung oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² überschreiten: Für höhere Warenwerte ist eine entsprechende Versicherungsdeckung über den Verwahrer oder ein Nachweis der Deckung erforderlich.
  • Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.