Verbotene Gegenstände im Lager
Welche Gegenstände sind nicht zur Lagerung zugelassen:
- Lebensmittel oder verderbliche Waren: Es sei denn, sie sind sicher verpackt, sodass sie gegen Schädlingsbefall geschützt sind und keine Schädlinge anziehen, wie zum Beispiel in luftdichten Dosen oder Behältern.
- Brennbare oder entzündliche Stoffe und Flüssigkeiten: Beispielsweise Benzin, Diesel, Gas, Lösungsmittel, Öle, Farben, Batterien, Akkus, etc.
- Gase unter Druck, Waffen, Munition, Sprengstoffe: Radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe, Giftmüll, Asbest oder andere potenziell gefährliche Materialien/Stoffe.
- Wassergefährdende Stoffe, die gegen die gesetzlichen Vorgaben und Umweltschutzbestimmungen verstoßen.
- Lebewesen jeder Art, wie Tiere, Pflanzen, Pilze, ganz gleich ob lebendig oder tot.
- Rauch- und/oder geruchabsondernde Materialien/Stoffe: Stoffe, die durch Emissionen andere beeinträchtigen könnten.
- Verbotene oder unrechtmäßig erworbene Substanzen und Gegenstände.
- Kleidung, besonders Pelzmäntel: Es sei denn, sie sind sicher (luftdicht) verpackt. Die Lagerung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur nach Rücksprache mit dem Verwahrer gestattet. (Siehe Impressum).
- Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
- Waren, die den Wert der bezogenen Versicherungsdeckung oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² überschreiten: Für höhere Warenwerte ist eine entsprechende Versicherungsdeckung über den Verwahrer oder ein Nachweis der Deckung erforderlich.
- Bargeld, Schmuck, Briefmarken- und Münzsammlungen, echte Teppiche sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
Stichwortverzeichnis
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